Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote der Reitanlage am Moorgrund GbR (nachfolgend Betrieb), einschließlich des Pensionsbetriebs für Pferde sowie sämtlicher Reit- und Reitpädagogik-Angebote, die angeboten werden. Der Geltungsbereich umfasst alle Verträge, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Pferden sowie dem Reitunterricht und den pädagogischen Angeboten stehen.
Der Gegenstand der Vereinbarung umfasst die Unterbringung und Pflege von Pferden sowie die Erbringung von Reitunterricht und pädagogischen Dienstleistungen im Rahmen des Reitens.
Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann die angebotene Leistung durch individuelle Buchung von Terminen und Dienstleistungen über das Buchungssystem und/ oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
In der Reitpädagogik besteht kein Anspruch auf das Erreichen von vereinbarten pädagogischen Zielsetzungen. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt der Reitpädagogin
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Allergien, Unfallgefahr, verschmutzte Kleidung etc. kann eine natürliche Folge unserer Arbeit sein. Der Kunde erklärt mit der Anmeldung darüber informiert worden zu sein.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die durch die Kinder an Sachen, Gebäuden oder Tieren verursacht werden. Die Kinder sind während des Kurses gegen Schäden, die durch das Pony verursacht werden, versichert. Trotzdem ist es ratsam, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen. Der Betrieb übernimmt die Aufsichtspflicht ausschließlich, im gebuchten Zeitraum. Sollte es sich um Angebote handeln, die in Begleitung einer eigenen Aufsichtsperson stattfinden, bleibt die Aufsichtspflicht bei der Begleitperson.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Lange Hose, feste Schuhe oder Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Eine Reithose oder Reitstiefel und eine Sicherheitsweste sind nicht zwingend nötig.
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, wenn Ihr Kind irgendwelche Auffälligkeiten, Allergien etc (Besonderheiten im Verhalten des Kindes bzw. seines Gesundheitszustandes, z.B. regelmäßige Medikamenteneinnahme, Herzfehler, Hitzeempfindlichkeit, Allergien, Brille/Kontaktlinsen, Hörgeräte, usw) hat. Die Vollständigkeit der Angaben ist für die pädagogischen BetreuerInnen äußerst wichtig, um dem Kind bei auftretenden Schwierigkeiten wirklich helfen zu können!
Zum Wohle unserer Ponys besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 50kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Die Preise sind inkl. 19 % MwSt.
Dienstleistungen und Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bzw. Buchung bezahlt werden.
Dieses erfolgt per Überweisung, Lastschrift oder in Bar je nach gebuchter Option.
Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen, so ist der Betrieb dazu berechtigt, ihn vom Angebot auszuschließen.
Fällt eine Leistung aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Leistungen, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, Streik, Pandemie usw.
Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Leistung wird nicht gewährt.
Fällt ein Angebot aus Gründen aus, die im Risikobereich des Kunden liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Leistungen nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Leistung rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung innerhalb 6 Monate verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Leistung normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde während der Veranstaltung einzelne ihm ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch, die Ihm zugestanden hätten, (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, tageweise wegen schlechtem Wetter oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung des Preises.
Die Bezahlung der Lehrgänge erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse innerhalb 6 Monate eingesetzt werden.
Die Reitanlage am Moorgrund GbR kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung während des Angebots den Betrieb stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 7.2 Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Kunde falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere seinem Gewicht, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten gemacht hat und hierdurch ursächlich er selbst, die Teilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Auch wenn der Kunde gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder dem Führen des Pferdes schuldhaft verstößt. 7.3 Im Falle einer solchen Kündigung behält die Greenland-Ranch den Anspruch auf den kompletten Preis. 7.4. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, die Zahlungsvereinbarungen bleiben davon unberührt.
Foto- und Videoaufnahmen Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen meiner Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch mich oder durch von mir beauftragte Personen erstellt werden kann. Mit den Aufnahmen soll die Veranstaltung dokumentiert werden, um darüber auf meiner Homepage, meiner Facebookseite, bei Instagramm oder ggf. in Druckerzeugnissen zu berichten. Ich gehe davon aus, dass bei den an der Veranstaltung teilnehmenden Personen keine entgegenstehenden Interessen vorliegen, die einer Veröffentlichung entgegen stehen und die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien zulässig sein dürfte. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werde ich bei entsprechender Nachricht nachträglich eine Veröffentlichung unterbinden.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Gäste über Angebote und Neuerungen zu informieren.
Aus Datenschutzgründen erklären wir hiermit, dass die persönlichen Adressdaten nur zu firmeninternen Zwecken verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Datenschutzbedingen sind auf de.reitanlage-am-moorgrund.de frei einsichtbar.